WER WIR SIND


Das "AKTIONSBÜNDNIS TIERE GEHÖREN NICHT ZUM CIRCUS"
hat es sich zum Ziel gesetzt, über Hintergründe und aktuelle Entwicklungen zu informieren, die sich mit dem Verbot von Tieren, bzw. Wildtieren im Zirkus befassen.

Wir lehnen die Haltung und Zurschaustellung von Tieren im Zirkus ab, denn Tiere sind nicht dazu da, die Menschheit zu belustigen. Tiere sind leidensfähige Mitgeschöpfe, die es nicht verdient haben, zur Belustigung des Menschen ihr gesamtes Leben in Gefangenschaft zu verbringen, in engen Behältnissen ständig über Land gefahren zu werden, alberne Kunststückchen vorzuführen und tagtäglich dem Lärm in der Manege ausgesetzt zu sein. Die Aufzählung der Gründe ist natürlich nicht vollständig.

Laut diverser Umfragen lehnen mittlerweile 82% der Bevölkerung Tiere im Zirkus ab https://presseportal.zdf.de/pressemitteilung/mitteilung/zdf-magazin-frontal-21-mehrheit-der-deutschen-gegen-wildtiere-im-zirkus/887/select_category/13/seite/59/ und https://yougov.de/news/2015/12/16/tiere-fur-viele-ein-grund-nicht-den-zirkus-zu-gehe/, auch die Bundestierärztekammer http://www.bundestieraerztekammer.de/index_btk_presse_details.php?X=20120222210840 spricht sich gegen die Haltung und Zurschaustellung von Tieren im Zirkus aus. Bereits 2003, 2011 und zuletzt im März 2016 hat der Bundesrat in Entschließungsanträgen ein grundsätzliches Verbot von Wildtieren im Zirkus gefordert. http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0001-0100/78-16%28B%29.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Die Bundesregierung hat diese Entschließungen jedoch bis heute nicht umgesetzt.

Würde das Deutsche Tierschutzgesetz, das im Grundgesetz verankert ist, wirklich eins zu eins umgesetzt werden, gäbe es keine Diskussionen um ein Zirkusverbot, denn dann wäre das Zirkusverbot auch in der Bundesrepublik Deutschland schon längst umgesetzt, wie dies in vielen europäischen (- und weltweiten - Staaten) teilweise, ganz, oder aber stark eingeschränkt der Fall ist.

TIERSCHUTZGESETZ:
§ 1 Grundsatz
"Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen"

§ 2 . Tierhaltung
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1.muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2.darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden...

Würde man sich hier in diesem Land wirklich Wort für Wort an diesen Paragraphen orientieren, wäre eigentlich schon alles geklärt. Leider scheinen diese Paragraphen jedoch "Gummiparagraphen" zu sein, denn sie werden je nach Laune interpretiert und umgesetzt. Würden diese Paragraphen wirklich umgesetzt werden, wäre es schon lange vorbei mit Massentierhaltungen, Massentiertransporten, (unbetäubten) Ferkelkastrationen, Tierversuchen, Delfinarien, Zirkussen mit Tieren und weiteren Tierquälereien.


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Aktionsbündnis - Tiere gehören nicht zum Circus

Tanja Schwichtenberg

Loorweg 179

51143 Köln

 

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Gestaltung und Bilder: Simon Fischer

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